Transportversicherung laut CMR

Ob man bei der Beauftragung seiner Spedition alles richtig gemacht hat, zeigt sich spätestens dann, wenn es mal nicht so gut läuft. Regelmäßiger Knackpunkt: die Transportversicherung. Gerade im KMU-Segment ist das Konzept der begrenzten Versicherungsabdeckung im internationalen Güterverkehr gemäß CMR nicht jedem vertraut. Während manche Auftraggeber darauf vertrauen, dass die Transportgüter unabhängig vom Warenwert komplett abgesichert sind, denken andere, dass sie in jedem Fall eine Zusatz-Transportversicherung benötigen.

Beides stimmt nicht ganz und kann im Fall der Fälle richtig schmerzhaft werden. Entweder, weil man eine unnötige Zusatzversicherung bezahlen muss – oder, weil die Versicherung im Schadenfall nicht für den kompletten Warenwert aufkommt. Wie gut eine Spedition ist, erkennen Sie daher auch daran, ob Sie im Rahmen eines Auftrags umfassend zu den Versicherungsfragen beraten werden. Das sollten Sie auf jeden Fall wissen:

Welche Arten von versicherungsrelevanten Schäden gibt es?

  • Ein Güterschaden liegt vor, wenn Ware während des Transports beschädigt wurde oder verlorengegangen ist.
  • Von einem Güterfolgeschaden spricht man, wenn Ihre Produktion wegen der Lieferung beschädigter Halbfertigstoffe unterbrochen werden muss.
  • Ein reiner Vermögensschaden ist es, wenn Ihnen ein geldwerter Nachteil entsteht – zum Beispiel Einnahmeverluste durch eine verspätete Materiallieferung.

Wie sind Sie dagegen geschützt?

Gemäß CMR ist jeder Spediteur gesetzlich verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen. Diese deckt bei Transportaufträgen im Fall von Güterschäden und Güterfolgeschäden generell 8,33 SZR pro Kilogramm Bruttogewicht ab. SZR steht für „Sonderziehungsrechte“, eine 1969 vom IWF eingeführte Rechnungseinheit, die auf den Währungen Euro, US-Dollar, japanischer Yen und Pfund Sterling basiert und ohne Münzen oder Banknoten auskommt.

Der Wert der SZR variiert immer leicht, der aktuelle Kurs lässt sich beim Transport-Informations-Service des GDV einsehen. Wenn Sie als Richtwert von 1 SZR = 1,20 EUR ausgehen, ist Ihre Ware laut CMR standardmäßig pro Kilogramm Bruttogewicht mit 9,99 EUR (8,33 SZR x 1,20 EUR) versichert. Aber Achtung: Bei Vermögensschäden ist die Haftungshöhe auf den dreifachen Verlustwert begrenzt.

Was müssen Sie als Auftraggeber und Verlader wissen?

  • Sichtbare Schäden müssen bei der Warenannahme zwingend auf dem CMR vermerkt werden.
  • Verdeckte Schäden müssen nach spätestens sieben Werktagen schriftlich mitgeteilt werden.
  • Sie müssen im Schadenfall darüber im Bilde sein, inwieweit Ihre Ware versichert ist und welchen Schadensersatz Ihr Spediteur leistet.
  • Geben Sie bei der Transportvergabe immer den Warenwert an! Gewissenhafte Spediteure erkennen direkt, wenn ein Warenwert den Versicherungsrahmen übersteigt, und empfehlen dann den Abschluss einer Zusatz-Transportversicherung.
  • In den 18 CMR-Mitgliederländern steht das CMR-Recht für internationalen Warenverkehr immer über dem jeweiligen nationalen Recht.

Haftet der Spediteur für verspätete Anlieferungen?

Ja, wenn Sie den dadurch verursachten Schaden nachweisen können. Bei unverschuldeten Lieferfristüberschreitungen ist die Haftung auf die Höhe der im Frachtbrief vereinbarten Frachtrate begrenzt.

Wann ist ein Transporteur schadenersatzpflichtig?

Wenn zwischen der Übernahme/Verladung der Waren und der Anlieferung beim Empfänger ein Schaden oder Verlust am Ladegut eintritt.

Haftet der Frachtführer neben dem Warenschaden oder -verlust auch für Vermögensschäden?

Ja, wenn er den mit dem Auftraggeber vereinbarten Liefertermin aus eigenem Verschulden nicht einhält und dadurch ein nachgewiesener Vermögensschaden entsteht. Beispiel: Der Auftraggeber mietet für die Entladung einen Kran und muss dafür wegen einer verspäteten Lieferung zusätzliche Standgeldkosten zahlen. Nach der Regelhaftung wird der Frachtführer bis zur Höhe der für den jeweiligen Transport vereinbarten Frachtpauschale ersatzpflichtig.

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